Auch am dritten Prozesstag wird versucht, die offensichtlichen tierschutzrechtlichen Verstöße, welche sich Putenmäster G. zu Schulden hat kommen lassen, zu ignorieren. Im Raum steht weiterhin die in den Akten festgehaltene Aussage von vier Mitarbeiterinnen des örtlichen Veterinäramtes, welche keine tierschutzrechtlichen Mängel festgestellt haben wollen. Mindestens eine dieser Tierärztinnen war auch bei der Verhandlung anwesend. Die Videoaufnahmen, welche vor Gericht öffentlich gezeigt wurden, zeigen jedoch unmissverständlich ein gänzlich anderes Bild.
Absurd und beschämend war das Verhalten einiger Putenmäster und deren Angehörigen, welche dem Prozess beiwohnten. Durch eine offensichtlich abgesprochene Aktion fand sich bereits Stunden vor Prozessbeginn eine so große Anzahl an Putenmästern ein, dass diese sämtliche Plätze des Gerichtssaals besetzten. So waren all diejenigen Menschen, welche ebenfalls zahlreich vor Ort gekommen waren, um die Seite des Tierschutzes zu unterstützen, regelrecht aus dem Gerichtssaal ausgesperrt. Doch damit nicht genug. Vor einer Eingangstür des Gerichts positionierten sich Putenmäster als „Türsteher“, welche Tierschützer daran hindern wollten, das Gerichtsgebäude zu betreten. Zweck der ganzen Aktion war offensichtlich, die Stimmung im Gerichtssaal insbesondere bei der Vorführung der Videoaufnahmen zu beeinflussen und dafür zu sorgen, dass diese nicht vor einer neutralen Öffentlichkeit gezeigt werden können.
Im Gerichtssaal ließen es sich einige Putenmäster nicht nehmen, durch Zwischenrufe und Kommentare den Prozess zu stören. Trauriger Höhepunkt des Auftritts war, als die Mäster während der Vorführung der belastenden Videoaufnahmen aus den Stallungen von Landwirt G. in geschmackloser Art und Weise auf gezeigte kranke und verletzte Tiere reagieren und höhnisch lachten, als ein schwer krankes und leidendes Tier, welches kaum mehr aufstehen konnte, sich doch nochmals aufrichtete.
Aber es gab unter den anwesenden Landwirten auch betroffene Gesichter und Äußerungen, die erkennen ließen, dass die im Video gezeigte Tierhaltung nicht für so einwandfrei gehalten wurde, wie es der Anwalt der Nebenklägerin versuchte, darzustellen.
Der Prozess vor dem Amtsgericht Schwäbisch Hall wird am Donnerstag, den 14. April 2016 um 9 Uhr fortgesetzt. Für alle, die weiterhin für die Tiere und zur Unterstützung der Angeklagten vor Ort sein möchten, empfiehlt es sich, sehr früh anzureisen, da nur so die Chance besteht, dass sich im Gerichtssaal noch freie Plätze finden, welche nicht durch die örtlichen Putenmäster eingenommen wurden.