Der Landesbauernverband in Baden-Württemberg spricht von einer "besondere[n] Verantwortung für das Wohlbefinden unserer Nutztiere", wobei die "tiergerechte Haltung und ein tiergerechter Umgang" an erster Stelle stehen. Doch wie verantwortungsbewusst handeln baden-württembergische Schweinemäster tatsächlich? Wie sieht es in den Schweinemastanlagen aus?
Act for Animals liegt Bildmaterial aus insgesamt sieben Betrieben vor. Die Betriebe stammen aus dem Alb-Donau-Kreis, einem Schwerpunktgebiet und Zentrum der Schweinemast in Baden-Württemberg. In durchweg allen Betrieben sind erschreckende Zustände vorgefunden worden. Da die Haltungssysteme in der Schweinemast überwiegend auf wirtschaftliche Zielgrößen hin optimiert werden, findet Tierschutz kaum oder gar keine Beachtung. Da Produktivität am biologischen Limit der Tiere erzielt werden soll, treten bei den Schweinen in der Mast zahlreiche Probleme auf.
Dokumentiert wurden Tiere mit schweren Verletzungen und offenen Wunden. Verletzte Tiere werden, wie zu vermuten ist, in der Regel ihrem Schicksal überlassen und erfahren keine tierärztliche Behandlung. Dies führt nicht selten zum Tod der Tiere. Tote Tiere, welche nicht aus den Buchten entfernt werden – wie es eigentlich vorgeschrieben ist – und zwischen den anderen Schweinen verwesen, werden angeknabbert und mangels Alternativen als "Spielzeug" benutzt. Dass viele Tiere nicht einmal die kurze Phase der Mast überleben, beweist die inakzeptablen Haltungsbedingungen, in welche die Schweine gezwungen werden.
Die hygienischen Bedingungen in der Schweinemast sind oftmals miserabel. Die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung gibt vor, dass Tierhalter sicherzustellen haben, dass "die Haltungseinrichtungen sauber gehalten" werden. Nicht selten aber führen verstopfte Spaltenböden dazu, dass die Tiere regelrecht durch ihre eigenen Exkremente waten müssen. Besonders eklatant war der Fall eines Bio-Betriebes. In einer "Naturland"-Schweinemast ist zu sehen, wie die Tiere mehr als knietief im Kotschlamm stehen. Dabei schreibt "Naturland" in seinen Richtlinien über die Anforderungen der Tierhaltung: "Regelmäßige Reinigung und dem Stallsystem angepasste Entmistung muss einem gesunden Stallklima Rechnung tragen."
In allen konventionellen Betrieben wurde dokumentiert, dass die Schweine kupierte (abgeschnittene) Schwänze haben, um gegenseitiges Schwanzbeißen zu verhindern. Schwanzbeißen stellt eine Verhaltensstörung dar, welche die Tiere aufgrund der schlechten Haltungsbedingungen in der Mast aufweisen. Obwohl in Ländern wie der Schweiz, Schweden, Finnland oder Norwegen das Kupieren der Schwänze bereits verboten ist, geschieht das in Deutschland bei nahezu allen konventionell gehaltenen Schweinen. Dies ist nicht nur eine aus der Sicht des Tierschutzes höchst fragwürdige Praxis, da den Tieren so langanhaltender Schmerz zugefügt wird und selbst das Kupieren nicht verhindert, dass es zu Schwanzbeißen und damit zu weitergehenden gegenseitigen Verletzungen der Tiere kommt. Auch rechtlich ist dies verboten. Die EU-Richtlinie 2008/120/EG zum Schutz von Schweinen gibt vor, dass das "Kupieren der Schwänze [...] nicht routinemäßig" durchgeführt werden darf. Besonders brisant ist, dass selbst in einem "Naturland"-Schweinemastbetrieb Tiere mit abgebissenen oder kupierten Schwänzen dokumentiert wurden. Sollten die Schwänze kupiert worden sein, so wäre dies ein Verstoß gegen Naturland-Richtlinien. Auf der "Naturland"-Webseite heißt es: "Das Kupieren der Schwänze [...] ist grundsätzlich verboten."
Auch zahlreiche Tiere mit entzündeten Augen wurden dokumentiert. Vermutlich ist dies auf den hohen Ammoniakgehalt der Stallluft zurückzuführen. Da Mastschweine gezwungenermaßen auf ihrem eigenen Kot und dessen Schadgasen leben, führt dies zu einer erheblichen Belastung der Atemwege und der Augen. Anbei bemerkt, war es dem Rechercheteam nicht möglich, ohne Atemmasken in der beißenden Luft der Betriebe zu filmen.
Des Weiteren wurden überbelegte Buchten vorgefunden. Mastschweine müssen nach der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung mindestens 0,75 m² Platz haben, wenn sie zwischen 50 und 110 kg schwer sind. dokumentiert wurden jedoch beispielsweise Buchten mit 8,3 m², welche mit 13 Tieren belegt waren, was 0,6 m² pro Tier entspricht. Dabei verursachen bereits die Mindestvorgaben der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung extremen Bewegungsmangel bei den eigentlich bewegungsfreudigen Tieren.
Angesichts der vielen Verstöße und dem mangelhaften Tierschutz in der Schweinemast ist auf ein baldiges Eingreifen der Politik zu hoffen. Aspekte wie ein Verbot des Schwanzkupierens oder mehr Platzangebot für die Tiere sind seit langem in der Diskussion, wurden aber bislang nicht umgesetzt. Daneben ist ein bewussteres Konsumverhalten wünschenswert. Act for Animals spricht sich für eine fleischfreie, pflanzliche Ernährungsweise aus, damit Tieren ein Leben in der Tierindustrie erspart bleibt.